Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beherbergungsbetriebs gemäß den Empfehlungen des DTV


Aus dem Gastaufnahmevertrag ergeben sich Rechte und Pflichten: Eine vom Gast vorgenommene und vom Gastgeber  akzeptierte Ferienwohnungsbestellung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Beherbergungsvertrag. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

Gastaufnahmevertrag

Sobald der Gast gegenüber dem Beherbergungsbetrieb eine Unterkunft bucht, wird ein Gastaufnahmevertrag bzw. Beherbergungsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Der Gast führt die Buchung auch für alle anderen mitreisenden Personen aus, soweit der Gast eine Personenanzahl angibt.

Vereinbarte Leistungen

Das Leistungsangebot des Beherbergungsbetriebs  bezieht sich auf die Buchungszeit, die Bereitstellung einer namentlich benannten Ferienwohnung mit Preisangabe für eine benannte Personenanzahl. Die in Promotion-oder Werbeflächen angegebenen Preise sind nicht verbindlich und bedürfen der konkreten Bestätigung. Die Preisangabe beinhaltet nur die Leistungen  des Gastgebers und nicht örtlich anfallende Verwaltungsgebühren, wie z.B. Kurabgabe. ,

Leistungserbringung

Gegenstand und Leistung des Vertrages werden für die Wohnung nach Tagen und Personen angeboten und berechnet. Die Mietung einer Ferienwohnung berechtigt nicht, über das Angebot hinausgehende Personen mit aufzunehmen. Eine über den Vertrag hinausgehende Personenanzahl wird gesondert berechnet.
Der Gastgeber  hat die Leistungen so zu erbringen wie es im Angebot bezeichnet und/oder in der Reservierung / Gastaufnahmevertrag angeboten und vereinbart wurde. Dazu gehört als allererstes die Bereitstellung der zugesagten Unterkunft. Falls aus Versehen die Wohnung doppelt vergeben wurde, wird der Gastgeber  für eine gleichwertige oder besseren Ersatz sorgen, ohne dass der Gast  berechtigt ist Schadensersatz zu verlangen. Der Gastgeber behält sich vor, bei der Mitnahme von nicht angemeldeten Haustieren den Vertrag zu lösen und eine Schadenersatzpflicht vom Mieter gem. Ziff. 5. zu verlangen.

Preise und Preisdarstellung

In Deutschland werden die Preise pro Person angegeben. Bei Ferienwohnungen wird der Endpreis pro Wohneinheit, Personenanzahl und Zeitdauer der Nutzung ,.z. B. Tagespreis,  angegeben.

Vertragserfüllung

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Gastgeber und Gast sind zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet.

Es gilt der Grundsatz „gebucht ist gebucht“.

Der Vermieter hat dem Gast die gebuchte Unterkunft zur Verfügung zu stellen; der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Unterkunftspreis zu zahlen.

Rücktritt/Storno/Schadenersatz

Reist der Gast erst gar nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig von Grund und Zeitpunkt der Absage, dem Vermieter den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen.

Vorzeitige Abreise, aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle entbinden den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung gem. Ziffer 4.. Zu den ersparten Aufwendungen gehören z.B. Wäsche, Strom, Heizung. Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes ist ausgeschlossen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme (Stornierung, Nichtbezug) der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der dem Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10 - 20% des vereinbarten Preises.

Bei Stornierungen ab einer Woche vor Anreise erhebt der Beherbergungsbetrieb 90 % des vereinbarten Preises, es sei denn, die Ferienwohnung kann anderweitig kurzfristig vermietet werden. Dem Gast wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Der Beherbergungsbetrieb  ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten soweit ihm ein schuldhaftes Unterlassen zur Last gelegt werden kann. Als Verschulden kommen nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in Betracht. Der Gastgeber macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er dem Gast die gebuchte Unterkunft nicht - z.B. wegen Überbuchung – oder keine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen kann. Als „Schadenersatzpreis“ wird gemäß der Empfehlung des DTV ein pauschaler Abzug von 15 % auf den vereinbarten Reisepreis angesetzt und berechnet.

Der Gastgeber seinerseits ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme den Schaden so gering wie möglich zu halten und die Wohnung, wenn möglich, weiter zu vermieten. Kann der Gast gegenüber dem Vermieter nachweisen, dass der Gastgeber keinen (durch Weitervermietung) oder einen wesentlich geringeren Schaden hatte, muss er keine bzw. deutlich geringere Stornokosten zahlen. Zur Beweislast ist der Gast verpflichtet.

Vorauszahlung

Der Beherbergungsbetrieb behält sich vor, die Reservierung vom Eingang einer Vorausanzahlung abhängig zu machen. Ich empfehle meinen Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung 

Bereitstellung der Unterkunft

Die Ferienwohnung wird am Anreisetag ab 15:00 h. bereitgestellt.
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung um 10:00 h zu verlassen.
 
Ihre schriftliche Reservierung bitte unterschrieben innerhalb von 3 Tagen per Post oder Mail an den Beherbergungsbetrieb  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  unter Angabe der folgenden Daten
(gem. Gastaufnahme-Vertrag / AGB Ferienwohnung)
 
Von - bis:
Vereinbarter Preis proTag / Personen (Anzahl):
Die AGBs haben wir gelesen und gelten als vereinbart
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Datum/ Uterschrift