Mietbedingungen
Die Ferienwohnung/ das Doppelzimmer wird dem Mieter nach Vertragsabschluss für die angegebene Dauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke bzw. als Mitarbeiterunterkunft für einen begrenzten Zeitraum vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.
Mietpreis und Nebenkosten
Der Mietpreis wird pro Übernachtung unter Angabe der Personenzahl angegeben. Im Mietpreis sind die Nebenkosten für Gas, Wasser und Strom enthalten. Bettwäsche und Handtücher sowie Reinigungsmittel und –utensilien werden gestellt. Die Unterkunft ist in gereinigtem Zustand zu übergeben. Dem Gast wird die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wie z.B. Kaminholz, Betrieb der Waschmaschine und des Trockners gegen Gebühr freigestellt:
Anzahlung: Wurde eine Anzahlung vereinbart, so ist diese bei Vertragsabschluss fällig. Geht die Anzahlung trotz Mahnung nicht rechtzeitig beim Vermieter ein, so ist dieser berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter ist in diesem Fall zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet.
Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von € 100,-. Die Kaution ist bei Schlüsselübergabe fällig und wird dem Mieter am Ende des Aufenthaltes nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung zurückerstattet.
Inventarcheck/ Checkliste für die Abreise
Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das Inventar zu überprüfen und etwaige Fehlbestände bzw. Mängel dem Vermieter spätestens an dem nach der Anreise folgenden Tag mitzuteilen.
Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und gereinigt zu übergeben. Die Checkliste für die durchzuführenden Arbeiten hängt aus.
Kündigungsrecht
Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos und außerordentlich kündigen (§ 543 BGB bzw. § 569 BGB).
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Mieter das Mietobjekt vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzen oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns geltend machen.
Der Vermieter hat darüber hinaus ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz für die bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Ein wichtiger Grund für den Mieter liegt vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjektes gewährt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörigen Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder seiner Begleitperson oder Besuchern schuldhaft verursacht wurde.
Bei Beschädigung von Einzelteilen aus einem Set von Besteck / Geschirr oder anderen Einrichtungsgegenständen ist der Vermieter berechtigt den Gesamtpreis als Schadenersatz geltend zu machen, falls eine Beschaffung von Einzelteilen nicht möglich ist.
In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Für die durch nicht rechtzeitig erfolgte Anzeige entstandenen Folgeschäden haftet der Mieter.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Die beschichtete Badewanne und das Waschbecken im Bad dürfen ausschließlich nur mit Glasreiniger bzw. Sagrotan gereinigt werden (vom Vermieter gestellt). Der Gebrauch von Mikrofasertüchern ist nicht gestattet.
Beim Umgang mit elektrischen Geräten sind die beiliegenden Gebrauchsanweisungen unbedingt zu beachten. Der Betrieb der Waschmaschine, des Trockners und des Geschirrspülers darf aus versicherungstechnischen Gründen nur beaufsichtigt erfolgen. Bei Nichtbeachtung werden aufgrund der dadurch verursachten erhöhten Betriebsgefahr € 20,- berechnet.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstandenen Schaden gering zu halten.
WLAN: Die Gestattung der Mitbenutzung des WLAN ist eine Serviceleistung des Beherbergungsbetriebes, die nur nach vorheriger Kenntnisnahme und Akzeptanz der Nutzungsbedingungen (NBG)und der Verifizierung der persönlichen Daten des Nutzers gewährt wird. Diese Leistung ist jederzeit widerruflich. Bei Verstoß gegen die NBGs wird unabhängig von dem tatsächlich entstandenen Schaden ein Bußgeld in Höhe von € 250,- erhoben.
Generell ist der Mieter verpflichtet, die Hausordnung (siehe unten) zu beachten.
Dem Mieter wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Vertragsabschluss bekannt waren.
Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren. Unterlässt er dies, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung).
Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht von einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc.).
Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten auftreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.
Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerstärke einzustellen.
Gleichfalls zu vermeiden ist eine für andere Hausbewohner und Nachmieter beeinträchtigende Geruchsbelästigung Ist das Mietobjekt aufgrund derselben (z.B. starker Knoblauchgeruch, penetrantes Parfum) am Abreisetag oder danach nicht weiter zu vermieten, so haftet der Mieter für den entgangenen Gewinn und die entstandenen Aufwendungen.
Die Haustüre ist bei Betreten und Verlassen des Hauses zu schließen.
Beim Verlassen der Unterkunft sind Fenster und Türen zu schließen oder zu kippen.
Die Mülltrennung ist zu beachten (Glas, Papier, Restmüll und Plastik in den gelben Sack).
Der Müll wird vom Vermieter 2x pro Woche abgeholt und entsorgt.
Parken vor dem Haus ist außer zum Be- und Entladen von Gepäck nicht gestattet.
Der Mieter verpflichtet sich zu sparsamem Umgang mit Energie und anderen Ressourcen (z.B. Wäsche). Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Energieverbrauch in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Die empfohlene Temperatur in Wohnräumen beträgt durchschnittlich 21 Grad Celsius. Der Mieter ist verpflichtet, bei mehrstündiger Abwesenheit (3 und mehr Stunden) elektrische Geräte wie Fernseher und PC auszuschalten (kein Stand-by-Modus) und Heizgeräte (Boiler, Thermostat in der Küche, Handtuchwärmer im Bad etc.) zurückzudrehen. Stellt der Vermieter einen überdurchschnittlichen Energieverbrauch fest, so handelt es sich um eine erhebliche Vertragsverletzung, die zu einer Nachforderung bzw. fristlosen und außerordentlichen Kündigung führen kann.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgereicht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Rechtssitz in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Hersbruck im Juli 2021